UNSER STEUERTIPP FÜR KREATIVE

- Wenn Sie Zuschüsse aus einem Corona-Hilfsfonds erhalten haben, dann beachten Sie bitte Folgendes: diese Zuwendungen sind einkommensteuerfrei. Im Gegenzug dürfen jedoch Ausgaben, die mit diesen Geldern bezahlt wurden, nicht als Aufwand steuerlich berücksichtigt werden. Der Ausfallsbonus ist aber, anders als der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss, steuerpflichtig. Damit in Zusammenhang stehende Ausgaben können daher weiter als Aufwand steuerlich berücksichtigt werden.
- Investitionen mit Anschaffungskosten bis zu € 800,- sind sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter. Diese können sofort zur Gänze als Aufwand steuerlich abgesetzt werden.
- Noch bis Ende Juni besteht die Möglichkeit, sich ausländische Vorsteuern aus Drittländern, die das Jahr 2021 betreffen, zurückzuholen. Aber Achtung: der 30.6. ist eine Fallfrist, dh der Antrag muss zu diesem Zeitpunkt bereits bei der zuständigen Behörde eingetroffen sein.
Wir unterstützen Sie gerne.
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Steirer, Mika & Comp
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