UNSER STEUERTIPP FÜR KREATIVE

- • Öffi-Fahrer_innen aufgepasst! 50% der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte können ab 2022 – ohne weiteren Nachweis etwaiger betrieblicher Fahrten – steuerlich abgesetzt werden. Es muss lediglich glaubhaft gemacht werden, dass man diese Karte für betriebliche Fahrten verwendet.
- • Planen Sie Investitionen? Abhängig vom erwarteten Gewinn ist es eventuell sinnvoll diese noch 2022 zu tätigen. Neben der Halbjahres-Abschreibung kann auch der Gewinnfreibetrag (ab 2022 15%) – bei entsprechendem Jahresergebnis – noch geltend gemacht werden.
- • E-Rechnungen sind aus dem Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Achten Sie auf die Ordnungsmäßigkeit dieser Rechnungen, damit der Vorsteuerabzug nicht verloren geht.
Wir unterstützen Sie gerne.
Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
Telefon
+43 1 535 50 25 -0
Steirer, Mika & Comp
1010 Wien | Franz-Josefs-Kai 53