Viele Dienstnehmer_innen mussten aufgrund der aktuellen Lage kurzfristig auf Homeoffice-Arbeit umsteigen. In etlichen Betrieben gibt es diese Option zwar bereits, aber eine so intensive Nutzung war bis jetzt wohl eher die Ausnahme.
Doch worauf ist bei Homeoffice zu achten?
Arbeitszeiten
Homeoffice bedeutet lediglich, dass der Arbeitsort zu Hause und nicht im Unternehmen ist. Sämtliche Regeln, die für die Erbringung der Arbeit gelten, sind auch für die Tätigkeit im Homeoffice anzuwenden. So gelten für Dienstnehmer_innen die von zuhause arbeiten, die üblichen Arbeitszeitregelungen. Über die genaue Lage der Normalarbeitszeit ist jedenfalls eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber_in und Arbeitnehmer_in zu treffen.
Folgende Arbeitszeitregelungen sind möglich:
- fixe Arbeitszeiteinteilung von Montag bis Freitag jeweils von in der Früh bis am Abend
- durchrechenbare Arbeitszeit, dh in manchen Wochen fallen mehr, in anderen Wochen weniger Arbeitsstunden an, im Durchschnitt wird jedoch die Normalarbeitszeit von zB 38,5 Std. geleistet
- gleitende Arbeitszeit, dh innerhalb bestimmter Grenzen kann die Arbeitszeit flexibel geleistet werden
Arbeitszeitaufzeichnungen
Mitarbeiter_innen im Homeoffice müssen auch Arbeitszeitaufzeichnungen führen. Allerdings ist es ausreichend, wenn die Aufzeichnungen die Dauer der Tagesarbeitszeit umfassen. Die Arbeitgeber_innen ihrerseits müssen dafür Sorge tragen, dass die Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden und die den Aufzeichnungen zugrundeliegende Arbeitszeit gesetzeskonform ist.
Um das Risiko einzugrenzen, dass Unternehmer_innen mit ungerechtfertigten Forderungen von Seiten der Mitarbeiter_innen auf Auszahlung von Mehr- und Überstunden konfrontiert werden, ist folgendes zu empfehlen. Dienstnehmer_innen sollen die Richtigkeit der wöchentlich bzw. monatlich geführten Arbeitszeitaufzeichnungen mit einem entsprechenden Vermerk und mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Förderung von Homeoffice-Arbeitsplätzen
Aufgrund der derzeit schwierigen Situation und der kurzfristigen Umstellung vieler Betriebe auf Homeoffice-Arbeit, gibt es von der Stadt Wien aktuell eine Förderung für Homeoffice-Arbeitsplätze.
Die Förderung kann von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Kleinstunternehmen mit Betriebsstätte in Wien in Anspruch genommen werden. Abgedeckt werden sollen damit die Kosten, die für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen sowie die Schaffung einer stabilen Kommunikation zwischen dem Homeoffice-Arbeitsplatz und dem Unternehmensstandort anfallen. Dazu zählen Beratungsmaßnahmen durch Dritte zur hard- und softwaremäßigen Ausstattung des Telearbeitssystems, IT-Hardware und Software und Maßnahmen für IT-technische Einrichtungen.
Die Förderhöhe beträgt 75%, allerdings maximal € 10.000,00,-. Die Antragstellung ist rückwirkend ab 1.3.2020 möglich und erfolgt online unter https://wirtschaftsagentur.at/foerderungen/programme/home-office-131/
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