Wie in unserer News-Ausgabe vom Oktober 2020 berichtet, sollen die Kündigungsfristen von Arbeitern und freien Dienstnehmern an jene der Angestellten angeglichen werden.
Anlässlich neuerlicher Betriebsschließungen bis voraussichtlich 6.12.2020 wurde neben dem Umsatzersatz für unmittelbar betroffene Unternehmen auch eine neue Variante des Fixkostenzuschusses II. angekündigt.
Die neue Richtlinie zum Umsatzersatz für vom Lockdown direkt betroffene (geschlossene) Betriebe wurde veröffentlicht. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Mit wesentlichen Verbesserungen bei der Sonderbetreuungszeit wird offenbar für weitere drohende Schließungen von Schulen und Kindergärten vorgesorgt. Die Neuregelung soll von 1. November 2020 bis 9. Juli 2021 (=Ende des Schuljahres) gelten. Hier die wichtigsten Informationen dazu:Mit wesentlichen Verbesserungen bei der Sonderbetreuungszeit wird offenbar für weitere drohende Schließungen von Schulen und Kindergärten vorgesorgt. Die Neuregelung soll von 1. November 2020 bis 9. Juli 2021 (=Ende des Schuljahres) gelten. Hier die wichtigsten Informationen dazu: