Angestellte Vertreter können aufgrund einer Verordnung ein eigenes Vertreterpauschale in Höhe von 5 % der Bemessungsgrundlage als pauschale Werbungskosten steuerlich absetzen.
Ist der Unternehmer beruflich unterwegs, so können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten, Nächtigungskosten, Tagesdiäten und Nebenspesen steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.