Die Novellierung des Schuldenregulierungsverfahrens („Privatkonkurs“) durch das Insolvenzrechts-Änderungsgesetz (IRÄG) 2017, das vollständig mit 1.11.2017 in Kraft tritt, bringt wichtige Neuerungen.
Veranstaltet ein gemeinnütziger Verein eine gesellige Veranstaltung in Form eines sogenannten kleinen Vereinsfestes, so kann dieses steuerlich begünstigt sein.