Honorarberechnung
* Preis für die Jahresabschlusserstellung nur in Verbindung mit Buchhaltung möglich. Dieser Preis gilt ausserdem bei einer verbindlichen Zusammenarbeit über 12 Monate, wenn Ihre vollständigen Belege bis zum 15. des Folgemonats bei uns im Haus sind. Andernfalls wird, für die Buchhaltungsarbeiten, ein Expresszuschlag von 25% (im Falle einer Verzögerung von 10 Tagen), 50% (für 11 bis 30 Tage) bzw. 75% (für mehr als 21 Tage) verrechnet. Für weitere Beratungsleistungen kommen die aktuellen Stundensätze zur Verrechnung. Das monatliche Pauschale wird jeweils mit Beginn eines Kalenderjahres valorisiert.