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Neues UVA-Formular 2012

Pflicht zur Ausstellung einer UVA

Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss entweder vierteljährlich oder monatlich gemacht werden. Sie muss immer am 15. Tag des auf den Voranmeldezeitraum zweitfolgenden Monats abgegeben werden.

Vierteljährlich

Vorjahres-Umsatz bis Euro 30.000

Unternehmer bis zu einem Vorjahresumsatz von Euro 30.000 müssen die UVA zwar erstellen, aber nicht abgeben (jedoch fristgerecht einzahlen). Die Verpflichtung zur Erstellung trifft sie vierteljährlich.

Vorjahres-Umsatz bis Euro 100.000

Diese Unternehmer müssen die UVA vierteljährlich erstellen und einreichen.

Monatlich

Vorjahres-Umsatz über Euro 100.000

Über einem Vorjahres-Umsatz von Euro 100.000 muss die UVA monatlich erstellt und auch abgegeben werden.

Neues Formular ab 2012

Bereits bisher musste die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch eingereicht werden. Hat der Unternehmer die technischen Voraussetzungen dafür nicht (zum Beispiel: keinen Internetzugang), darf die UVA händisch ausgefüllt werden. In diesem Fall, muss ab 2012 das Formular beim Finanzamt bestellt werden.

Regeln für die Eintragungen

Alle Eintragungen müssen:

  • genau in den dafür vorgesehenen Feldern erfolgen. Am Formular sind Kästchen vorgezeichnet, in jedes muss ein Buchstabe geschrieben werden.
  • in Blockschrift und
  • ausschließlich in den Farben schwarz oder blau.

Stand: 09. Jänner 2012

Steirer, Mika & Comp. Wirtschaftstreuhand GmbH Steirer, Mika & Comp. Wirtschaftstreuhand GmbH work Franz-Josefs-Kai 53 1010 Wien Österreich work +43 1 535 50 25-0 fax -24 www.steirer-mika.at 48.216122 16.371363
Atikon Atikon work Kornstraße 4 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369