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Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

 

Mit 01. 07. 2010 tritt das novellierte Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz (kurz AVOG) 2010 in Kraft. Diese Novelle regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörden neu. Bisher war für natürliche Personen jenes Finanzamt zuständig, in dessen Bereich sich der Betrieb dieser Person befand. Durch die Neuerungen ergeben sich wesentliche Änderungen der Zuständigkeit für natürliche Personen. Ab 01. 07. 2010 ist für diese das Wohnsitzfinanzamt maßgeblich.

 

Diese Änderung betrifft vor allem jene Personen, die außerhalb ihres Wohnsitzes ein Büro und ihren Betriebssitz haben. Diese werden ab Juli 2010 einem neuen Finanzamt zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt automatisch und hat auch die Änderung der Steuernummer zur Folge.

 

Anfang Juli werden von den neu zuständigen Finanzämtern Schreiben an alle betroffenen Personen übermittelt, in welchen die neue Steuernummer mitgeteilt wird. Die UID-Nummer bleibt unverändert bestehen.

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