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Zusammenfassende Meldung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern

Auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen für ihre Lieferungen und Dienstleistungen, die sie an Kunden im EU-Ausland erbringen, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) machen.

Obwohl bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern für die Fälligkeit der Umsatzsteuer und die Gewinnermittlung erst der Zahlungseingang maßgeblich ist, richtet sich diese Meldepflicht nach dem Monat der Leistungserbringung!

Wir benötigen dafür von Ihnen folgende Angaben bis jeweils 10. des Folgemonats :

 

  1. Angabe der getätigten Leistungen/innergemeinschaftlichen Lieferungen in das EU Ausland (Rechnungsvorlage)
  2. Angabe der Rechnungssumme für die getätigte Leistung/Lieferung pro Leistungsempfänger
  3. Angabe der UID-Nummer des ausländischen Leistungsempfängers
Steirer, Mika & Comp. Wirtschaftstreuhand GmbH Steirer, Mika & Comp. Wirtschaftstreuhand GmbH work Franz-Josefs-Kai 53 1010 Wien Österreich work +43 1 535 50 25-0 fax -24 www.steirer-mika.at 48.216122 16.371363
Atikon Atikon work Kornstraße 4 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369