Ausgabe:
Know-How
- Verpflichtung zur Abgabe einer UVA
- Zusammenfassende Meldung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
- Wichtige Hinweise zu den Änderungen der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2010
- Umsatzsteueränderungen ab 2010
- Postdienstleistungen und das Umsatzsteuergesetz
- Künstler aufgepasst!- Änderung des leistungsortes ab 2011
- EU Mitgliedstaaten erhöhen Umsatzsteuer
- Änderungen im Umsatzsteuerrecht
Zusammenfassende Meldung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen für ihre Lieferungen und Dienstleistungen, die sie an Kunden im EU-Ausland erbringen, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) machen.
Obwohl bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern für die Fälligkeit der Umsatzsteuer und die Gewinnermittlung erst der Zahlungseingang maßgeblich ist, richtet sich diese Meldepflicht nach dem Monat der Leistungserbringung!
Wir benötigen dafür von Ihnen folgende Angaben bis jeweils 10. des Folgemonats :
- Angabe der getätigten Leistungen/innergemeinschaftlichen Lieferungen in das EU Ausland (Rechnungsvorlage)
- Angabe der Rechnungssumme für die getätigte Leistung/Lieferung pro Leistungsempfänger
- Angabe der UID-Nummer des ausländischen Leistungsempfängers
