Ausgabe:
Know-How
- Verpflichtung zur Abgabe einer UVA
- Zusammenfassende Meldung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
- Wichtige Hinweise zu den Änderungen der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2010
- Umsatzsteueränderungen ab 2010
- Postdienstleistungen und das Umsatzsteuergesetz
- Künstler aufgepasst!- Änderung des leistungsortes ab 2011
- EU Mitgliedstaaten erhöhen Umsatzsteuer
- Änderungen im Umsatzsteuerrecht
Verpflichtung zur Abgabe einer UVA
Grundsätzlich hat jeder Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen. Allerdings waren Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von weniger als € 100.000 bis zum 31.12.2010 nicht verpflichtet, die UVA auch beim Finanzamt einzureichen. Die korrekte und fristgerechte Einzahlung genügte.
Seit 1.1.2011 müssen nun Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von € 30.000,00 oder mehr eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) einreichen.
Die Abgabe dieser Steuererklärung muss elektronisch (via FinanzOnline) erfolgen. Da seit 1.1.2011 Unternehmer mit Vorjahresumsätzen zwischen € 30.000,00 und € 100.000,00 nur mehr zur Erstellung von vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind, bedeutet dies, dass diese Unternehmer die UVA für das 1. Quartal 2011 bis zum 16.5.2011 beim Finanzamt aber auch elektronisch einreichen müssen. Nur die fristgerechte Einzahlung der Zahllast ist nicht mehr ausreichend.
Stand: 10. Februar 2011
