Ausgabe:
Know-How
- Verpflichtung zur Abgabe einer UVA
- Zusammenfassende Meldung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
- Wichtige Hinweise zu den Änderungen der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2010
- Umsatzsteueränderungen ab 2010
- Postdienstleistungen und das Umsatzsteuergesetz
- Künstler aufgepasst!- Änderung des leistungsortes ab 2011
- EU Mitgliedstaaten erhöhen Umsatzsteuer
- Änderungen im Umsatzsteuerrecht
Postdienstleistungen und das Umsatzsteuergesetz
Aufgrund eines Erkenntnisses des Europäischen Gerichtshofs vom April 2009 kommt es mit Anfang 2011 zu wesentlichen umsatzsteuerlichen Änderungen bei Postdienstleistungen.
Die Pflicht zur Verrechnung der 20%igen Umsatzsteuer durch die Österreichische Post AG betrifft nunmehr alle Produkte mit Ausnahme der Universaldienste.
Diese umfassen bestimmte Dienstleistungen, die in ganz Österreich für alle Nutzer zu angemessenen Preisen und in definierter Qualität angeboten werden müssen.
- Was sind Produkte des Universaldienstes?
Es handelt sich dabei um
- Postsendungen bis 2 kg (Briefe, Info.Mail),
- Tages-, Wochen- und Monatszeitungen (auch bei Aufgabe im Verteilzentrum) und
- Postpakete bis 10 kg (ausgenommen EMS),
die auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Post-Geschäftsstellen (Postfilialen oder Post Partner) oder Briefkästen aufgegeben werden.
Welche Leistungen werden umsatzsteuerpflichtig?
- Grundsätzlich fällt für alle Leistungen (Brief national und international, Tages-, Wochen- und Monatszeitung, Paket Österreich und international), die aufgrund individueller Vereinbarungen (abweichend von den AGB's) getroffen werden, Umsatzsteuer an.
- Auch Zusatzleistungen wie Postfach, Nachsendeauftrag und dergleichen unterliegen ab 01.01.2011 der Umsatzsteuerpflicht.
- Bei Versand von Firmenzeitungen, Plus.Zeitungen und Sponsoring.Post wird in jedem Fall 20% Umsatz fällig.
- EMS-Sendungen sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn die Versendung in ein Drittland (außerhalb der EU) erfolgt.
