Ausgabe:
Know-How
- Verpflichtung zur Abgabe einer UVA
- Zusammenfassende Meldung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
- Wichtige Hinweise zu den Änderungen der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2010
- Umsatzsteueränderungen ab 2010
- Postdienstleistungen und das Umsatzsteuergesetz
- Künstler aufgepasst!- Änderung des leistungsortes ab 2011
- EU Mitgliedstaaten erhöhen Umsatzsteuer
- Änderungen im Umsatzsteuerrecht
Änderungen im Umsatzsteuerrecht
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich zur monatlichen Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) verpflichtet. Wurde die Umsatzgrenze von
€ 30.000 im Vorjahr nicht überschritten, ist es zulässig, die UVA's vierteljährlich zu erstellen.
Ab dem Jahr 2011 wird diese Grenze von € 30.000,-- auf € 100.000,-- angehoben. Das bedeutet, dass bei einem Umsatz im Jahr 2010 unter € 100.000,-- eine vierteljährliche Erstellung der UVA's im Jahr 2011 ausreichend.
Im Gegenzug dazu wird jedoch die verpflichtende Einreichung der UVA's verschärft.
Die bisherige Umsatzgrenze von € 100.000,-- wird ab dem Jahr 2011 auf € 30.000,-- reduziert.
Eine wesentliche Erleichterung gibt es auch für Kleinunternehmer (Umsatz unter € 30.000,--). Diese müssen ab nächstem Jahr Umsatzsteuererklärungen erst ab einem Umsatz von € 30.000,-- abgeben (bislang € 7.500,--)
Die nachfolgende Übersicht fasst die Änderungen betreffend die Umsatzsteuervoranmeldungen ab dem Jahr 2011 zusammen:
|
Vorjahresumsatz |
UVA-Zeitraum |
Verpflichtende Einreichung |
Verpflichtende Ust-Jahreserklärung |
|
Bis € 30.000,-- |
Vierteljährlich |
Nein |
Nein |
|
Von € 30.000,-- bis € 100.000,-- |
Vierteljährlich |
Ja |
Ja |
|
Über € 100.000,-- |
Monatlich |
Ja |
Ja |
