Ausgabe:
Know-How
UID-Nummer-Abfrage - in Zukunft verpflichtend elektronisch
UID-Nummern-Abfrage: Ab 01. Juli 2011 verpflichtend elektronisch über Finanzonline
Wie Sie ja wissen, ist es gerade bei Lieferungen an andere EU-Mitgliedstaaten von äußerster Wichtigkeit, die Gültigkeit der UID-Nummer (Umsatzsteueridentifikationsnummer) des Vertragspartners zu überprüfen, um den Übergang der Steuerschuld zu gewährleisten.
Ist die UID-Nummer des Empfängers ungültig, ist die EU-Lieferung in Österreich steuerpflichtig.
Bei neuen Vertragspartnern ist eine sofortige Überprüfung der UID-Nummer spätestens bei Rechnungsausstellung empfehlenswert.
Bei bestehenden Vertragsbeziehungen sollte eine Abfrage zumindest vierteljährlich erfolgen.
Bislang konnte die Gültigkeit von UID-Nummern, neben der elektronischen Abfrage, auch über Antrag an das so genannte UID-Büro Wien überprüft werden.
Zur Entlastung des UID-Büros ist die elektronische Abfrage ab 01. Juli 2011 verpflichtend.
Nur bei Fehlen der technischen Voraussetzungen kann in Zukunft die Abfrage an das UID-Büro in Suben gerichtet werden:
UID-Büro des BMF, Suben 25, A-4975 Suben
Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 7.30 - 18 Uhr und Freitag 7.30 - 15.30 Uhr
Telefon: 0810/005310 (zum Ortstarif aus ganz Österreich)
Fax: 0810/005012 (zum Ortstarif aus ganz Österreich)
Eine Möglichkeit zur Prüfung bieten sowohl das BMF über Finanzonline (http://finanzonline.bmf.gv.at) als auch die Homepage der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/).
Gerne übernehmen auch wir derartige Abfragen für Sie und helfen Ihnen bei Fragen dazu weiter.
