tax+law:news example picture
tax+law:news
tax+law:news

Mit unserer Kundenzeitung geben wir uns Mühe:
Drei mal jährlich gibt es die neuesten Entwicklungen in Steuer und Recht individuell, kritisch und kompetent kommentiert und liebevoll gestaltet.

Unsere Kundenzeitung kommt per Post. Deshalb brauchen wir – wenn Sie unsere Kundenzeitung erhalten möchten – Ihren kompletten Namen mit der gültigen Postadresse. Bitte ausfüllen und absenden.

ps: Unsere Kundenzeitung ist für Sie gratis und ohne Verpflichtung. Sie kann jederzeit wieder telefonisch oder per E-Mail storniert werden.

tax+law:news bestellen

Close

Inhaberaktien

 

Die nächste Änderung des Aktienrechts liegt im Entwurf vor. Diese soll noch in2011 durchgeführt werden und sieht vor, dass nicht börsennotierte Aktiengesellschaften zukünftig nur mehr Namensaktien ausgeben dürfen. Das bisher bestehende Wahlrecht zwischen (anonymen) Inhaberaktien und Namensaktien soll nur mehr für börsennotierte Gesellschaften bestehen.

Aktionäre mit Inhaberaktien können derzeit ihre Mitgliedschaft an Aktiengesellschaften sehr einfach durch eine bloße Übereignung der Aktienurkunde übertragen. Die Aktiengesellschaft muss darüber nicht einmal informiert werden. Die jeweiligen Mitgliedschaftsrechte (v.a. das Stimmrecht) kann derjenige ausüben, der die Aktien in Händen hält.

Im Gegensatz dazu ist bei Namensaktien der Aktionär von der Gesellschaft in das verpflichtend zu führende Aktionärsbuch einzutragen. Aus diesem Grund müssen Übertragungen der Gesellschaft bekannt gegeben werden.

Umstellungserfordernisse

Wenn der Gesetzesentwurf so beschlossen wird, müssen alle nicht börsennotierten Aktiengesellschaften, die derzeit Inhaberaktien ausgegeben haben, bis längstens 1. Jänner 2014 folgende Umstellungen vornehmen.

 

  1. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Satzung der Gesellschaft geändert werden.

 

  1. Es muss ein Aktienbuch geführt werden, in dem Folgendes einzutragen ist:

 -          Aktionäre mit Name, Adresse, Geburtsdatum oder Firmenbuchnummer

 -          Kontoverbindung, über die alle Zahlungen der Gesellschaft an den

            Aktionär abzuwickeln sind, sowie

 -          die Stückzahl der gehaltenen Aktien

 

Diese Schritte sind jedenfalls unumgänglich. Wenn Aktionäre weiterhin ganz anonym bleiben wollen, wird man in Zukunft tiefer in die – selbstverständlich legale – Trickkiste greifen müssen.

Steirer, Mika & Comp. Wirtschaftstreuhand GmbH Steirer, Mika & Comp. Wirtschaftstreuhand GmbH work Franz-Josefs-Kai 53 1010 Wien Österreich work +43 1 535 50 25-0 fax -24 www.steirer-mika.at 48.216122 16.371363
Atikon Atikon work Kornstraße 4 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369