Ausgabe:
Know-How
Budgetbegleitgesetz-Justiz 2011-2013
Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind bis spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht einzureichen. Bis jetzt wurde die Einhaltung dieser Frist eher großzügig gehandhabt, Strafen für Verspätungen wurden vorher angedroht und nur bei gröberen Verstößen auch verhängt.
Mit dem neuen Budgetbegleitgesetz - Justiz, das derzeit im Nationalrat behandelt wird, kommt es ab dem Jahr 2011 zu deutlich schärferen Konsequenzen bei verspäteten Einreichungen der Jahresabschlüsse.
Vorgesehen ist die automatische Festsetzung einer Mindeststrafe von € 700,00, und dies nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch zusätzlich für jeden Geschäftsführer bzw. Vorstand. Und das alles ohne vorhergehende Androhung!
Wenn innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben wird, soll diese Zwangsstrafe außer Kraft treten und ein ordentliches Verfahren mit Parteiengehör von Amts wegen eingeleitet werden.
Wird der Jahresabschluss auch nach Festsetzung einer Zwangsstrafe nicht eingereicht, sind neuerliche automatische Strafverfügungen in Höhe von mindestens € 700,00 alle zwei Monate geplant.
Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen dabei mit einer Erhöhung der Strafe bei fortgesetzter Nichteinreichung auf den dreifachen Betrag rechnen, bei großen Kapitalgesellschaften erhöht sich dieser auf das Sechsfache.
