Ausgabe:
Know-How
- Vermögenszuwachssteuer
- Verlustvortrag zukünftig auch für außerbetriebliche Einkunftsarten möglich?
- Weitere Änderungen im Abgabenänderungsgesetz 2010
- Verkauf von GmbH Anteilen
- Kosten der doppelten Haushaltsführung
- KFZ-Haftpflichtversicherung und motorbezogene Versicherungssteuer - Prüfung auf Angemessenheit
- Abgabenänderungsgesetz 2010
Vermögenszuwachssteuer
Bereiten Ihnen die geplanten Änderungen im Zuge der Steuerreform 2011 Kopfzerbrechen? Überlegen Sie noch rasch vor Jahresende zu handeln? Bevor Sie voreilig eine Entscheidung über einen Kauf oder Verkauf von Kapitalanlagen treffen, möchten wir Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick über den momentanen Stand der geplanten Änderungen geben.
Gemäß der derzeitigen Rechtslage sind Veräußerungsgewinne aus bestimmten Kapitalanlagen (Beteiligungen bis zu 1%), die im Privatvermögen gehalten werden, nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist zur Gänze steuerfrei. Die geplanten Änderungen sehen nun eine generelle Besteuerung der realisierten Veräußerungsgewinne mit 25% KESt ab 1. Oktober 2011 vor.
Sollte diese Änderung tatsächlich in Kraft treten, gilt diese jedoch nur für
- Aktien und Investmentfonds, die nach dem 31.12.2010 und
- Anleihen und Derivate, die nach dem 30.9.2011 erworben wurden.
Somit gilt für jene Kapitalanlagen, die Sie bereits besitzen, auch nach Umsetzung der Steuerreform die alte bzw. derzeitige Rechtslage. Von einem übereilten Verkauf aus steuerlichen Beweggründen ist daher abzuraten.
Natürlich informieren wir Sie ausführlich über alle Details des Vermögenszuwachssteuergesetzes, sobald es verlautbart worden ist.
