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KFZ-Haftpflichtversicherung und motorbezogene Versicherungssteuer - Prüfung auf Angemessenheit

Luxustangente – Haftpflichtversicherung und Versicherungssteuer bei Personenkraftwagen

 

Bei vorliegen einer Luxustangente sind sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch die motorbezogene Versicherungssteuer aliquot zu kürzen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes (18.Dezember 2008, Gz 2006/15/0169) stellen diese Aufwendungen wertabhängige Kosten dar.

 

Seit dem Jahr 2005 sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Pkw’s als angemessen anzusehen, wenn sie die Kosten von € 40.000,- (inkl. Ust und NOVA) nicht übersteigen.

Übersteigen die Ausgaben der Anschaffung diesen Wert, so stellt die Differenz dazu die so genannte Luxustangente dar, die nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.

 

Beispiel:

Im Jahr 2009 wird ein PKW um € 50.000,- angeschafft.

 

            (50.000,- - 40.000,-) / 50.000,- = 0,20

 

Die wertabhängigen Kosten sind somit um 20% zu kürzen.

 

Diese Kürzung gilt in diesem Zusammenhang auch für die Kaskoversicherung, die Abschreibung, Zinsaufwendungen und Leasingraten.

 

Im Unterschied dazu können Treibstoffkosten in voller Höhe abgezogen werden, soweit nicht davon ausgegangen werden kann, dass das teurere Fahrzeug überproportional mehr Treibstoff verbraucht. Auch Ausgaben für Autofahrer-Clubbeiträge, Vignetten, Parkscheine oder Wartung sind nicht zu kürzen.

 

Da sich die Höhe der Versicherung jedoch nach dem Wert des Pkw’s richtet, sind diese Kosten als wertabhängig anzusehen und somit um die Luxustangente zu kürzen.

 

 

 

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