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Kostenrückerstattung durch AUVA bei längeren Krankenständen

von Petra Kohlbacher


Dienstgeber mit weniger als durchschnittlich 51 Dienstnehmern haben die Möglichkeit, bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung bei längerem Krankenstand ihrer Mitarbeiter zu beantragen.  

Ab dem elften Tag des Krankenstandes gibt die AUVA einen Zuschuss für längstens sechs Wochen (42 Tage) in Höhe von 50 % des fortgezahlten Entgeltes einschließlich Sonderzahlungen, sofern der Krankenstand länger als zehn aufeinander folgende Tage gedauert hat.  

Die AUVA hat die Maximaldauer für den Zuschuss unter Abzug der ersten 10 nicht geförderten Krankenstandstage berechnet.  Durch diese Auslegung der AUVA wurden den Dienstgebern tatsächlich nur 32 statt 42 Kalendertage gefördert.  

Nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung hat die AUVA die Bestimmung falsch angewendet. Der Zweck dieses Zuschusses ist, kleinere Betriebe bei Krankenständen ihrer Mitarbeiter von mehr als 10 Kalendertage zu unterstützen. Der OGH hat nun klargestellt, dass die 6-Wochen-Frist für den Zuschuss erst am 11. Tag der Erkrankung zu laufen beginnt.  

Beispiel:

Ein Dienstnehmer ist im laufenden Arbeitsjahr erstmals 56 Kalendertage krank gewesen. 

Wir empfehlen Ihnen, die Abrechnung der AUVA zu kontrollieren, ob Sie den Zuschuss für 32 oder 42 Tage bekommen haben. Sollte die AUVA auch Ihnen zuwenig Zuschuss bezahlt haben, fordern Sie die Differenz bei der AUVA nach. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich!

Steirer, Mika & Comp. Wirtschaftstreuhand GmbH Steirer, Mika & Comp. Wirtschaftstreuhand GmbH work Franz-Josefs-Kai 53 1010 Wien Österreich work +43 1 535 50 25-0 fax -24 www.steirer-mika.at 48.216122 16.371363
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