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Ein Kind kommt

Ein Kind Kommt

 

 

Wenn Sie als werdende Mutter bei der SVA versichert sind, erhalten Sie  für die Dauer der letzten acht Wochen vor der Entbindung, für den Entbindungstag selbst und für die ersten acht Wochen nach der Entbindung Wochengeld von 26,26 €/Tag.

Bei einer Mehrlingsgeburt, Frühgeburt oder einen Kaiserschnitt verlängert sich die Frist nach der Entbindung auf zwölf Wochen.

In Folge besteht dann auch noch Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, welches in mehreren Varianten (vom Versicherten selbst) gewählt werden kann.

30 Monate (+ 6 Monate, wenn der Partner die Betreuung mindestens 6 Monate übernimmt)    14,53/Tag

20 Monate (+ 4 Monate, wenn der Partner die Betreuung mindestens 4 Monate übernimmt)    20,80/Tag

15 Monate (+ 3 Monate, wenn der Partner die Betreuung mindestens 3 Monate übernimmt)    26,60/Tag

12 Monate (+ 2 Monate, wenn der Partner die Betreuung mindestens 2 Monate übernimmt)    33,00/Tag

 

Als Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld ist einzig der Anspruch auf Familienbeihilfe genannt.

 

 

Familienbeihilfe

In Österreich erhält man Familienbeihilfe für Kinder, deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und mit den Eltern in einem Haushalt leben. Sie ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen.

 

Die Höhe der Familienbeihilfe wird durch das Alter des Kindes bestimmt:

Alter des Kindes      Betrag

pro Monat

ab Geburt               105,40 Euro

ab 3 Jahren            112,70 Euro

ab 10 Jahren          130,90 Euro

ab 19 Jahren          152,70 Euro

Zuschlag für erheblich behindertes Kind                138,30 Euro

 

 

Bitte beachten Sie: Haben Sie sich einmal für eine Variante des Kinderbetreuungsgeldes entschieden, so ist kein Wechsel in eine andere Variante möglich. Auch Ihr Partner/Ihre Partnerin ist an diese Variante gebunden

 

Die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes erfolgt monatlich im Nachhinein. Da es sich ja eigentlich um eine tägliche Leistung handelt, kommt es aufgrund der unterschiedlichen Länge der Kalendermonate zu unterschiedlich hohen Auszahlungsbeträgen. Die Anweisung erfolgt bis zum Zehnten des Folgemonats.

Die volle Höhe des Kinderbetreuungsgeldes gebührt nur bei Nachweis bestimmter Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

 

Bitte bedenken Sie auch, dass die neue Variante bis zum 12. bzw. 14. Lebensmonat des Kindes gebührt und daher in den meisten Fällen nicht 12 bzw. 14 Monate lang ausgezahlt werden (Kinderbetreuungsgeld ruht während Wochengeld).

 

Zuverdienstgrenze

 

Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit schließt den Bezug von Kinderbetreuungsgeld dann nicht aus, wenn bei den Pauschalvarianten die Gesamteinkünfte den Grenzbetrag von jährlich €16.200 bzw. den (höheren) individuellen Grenzbetrag von 60% des Letzteinkommens (Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte) nicht übersteigen. Maßgeblich sind nur die Einkünfte jenes Elternteils, der Kinderbetreuungsgeld bezieht.

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